Rechtliches zur Vogelfütterung auf Balkon

Ist das denn erlaubt? Ja, gefüttert werden dürfen alle Singvögel außer Tauben.

Vögel füttern erlaubt

(dmb) Vogelkot auf Balkon und Terrasse ist nicht zu vermeiden, somit kein vertragswidriger Zustand und berechtigt nicht zu einer Mietminderung. Das gilt auch dann, wenn Nachbarn die Vögel „anlocken“ durch Füttern und das Aufstellen von Wassergefäßen, entschied jetzt das Landgericht Berlin (65 S 540/09).

Die Berliner Richter erklärten nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB), das Füttern von Vögeln sei sozialadäquat und weit verbreitet, überschreite nicht die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs und sei damit erlaubt. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn es zu unverhältnismäßig starken Verschmutzungen komme oder zu gesundheitlich bedenklichen Folgen durch die Verunreinigungen. Dies sei dann denkbar, wenn Tauben gefüttert würden.

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass das Aushängen von Futterglocken und das Ausstreuen von Vogelfutter für Singvögel auf Außenfensterbänken im Winter ebenfalls erlaubt sind und von Seiten des Vermieters nicht beanstandet werden dürfen. Auch das Aufstellen eines Vogelhäuschens ist heute weit verbreitet und kann nicht verboten werden. Quelle: Deutsche Mieterbund e. V. (DMB)

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